Arzneimittel
Ihr Arzt wählt für Sie aus tausenden von Medikamenten das richtige aus.
Allerdings können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet werden. Ausnahmen gibt es bei Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.
Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z. B. Viagra, Appetithemmer etc.), dürfen leider nicht erstattet werden.
Verordnet ein Arzt ein Medikament über dem sogenannten Festpreis, haben Sie die Mehrkosten zu tragen. Fragen Sie deshalb nach Alternativen.
Die Zuzahlung zu Arzneimitteln beträgt 10% des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Abgabepreis unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag.
Arzneimittel, die eine bestimmte Preisgrenze unterschreiten, sind von der Zuzahlung freigestellt. Diese Preisgrenze verschiebt sich aufgrund der gesetzlichen Festbeträge monatlich. Aktuell können Sie die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel über folgenden Link einsehen Befreiungsliste Arzneimittel. Auch der Apotheker berät Sie gern über jeweils aktuell zuzahlungsbefreite Arzneimittel.
Unsere Empfehlung:
Bestellen Sie Ihre Arzneimittel bei der Europa Apotheek Venlo. Hier sparen Sie bei der gesetzlichen Zuzahlung und erhalten attraktive Rabatte auf freiverkäufliche Arzneimittel.
Weitere Einzelheiten dazu finden Sie hier in unserem Artikel zur Europa Apotheek Venlo.
Ihr Ansprechpartner:
Karsten Reichow
Email: karsten.reichow@bkk-miele.de
Telefon: 05241/89- 2178






