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Beitragssätze der BKK Miele ab dem 01.01.2012

 
Beitragsart Beitragssatz Erläuterung
Allgemeiner Beitragssatz 15,50 % Für Mitglieder mit Gehalts-/ Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit. Der Höchstbetrag 2012 berechnet aus 3.825,00 € beträgt: 592,88 €.
     
Ermäßigter Beitragssatz 14,90 % Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
Versorgungsbezüge 15,50 % z.B. Betriebsrente
Sonderbeitrag 0,9 % Für alle Mitglieder und Rentner (Dieser Beitrag ist im allgemeinen und ermäßigten Beitragssatz bereits enthalten. Dieser wird vom Mitglied alleine getragen).
Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung 13,0 % Für geringfügig Beschäftigte ohne Hauptbeschäftigung.
Umlageverfahren (U1) 2,00 % Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) in Höhe von 70 %.
Umlageverfahren (U2) 0,19 % Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft (U2) in Höhe von 100 %.
Pflegeversicherung mit Kindern
1,95 %


Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,00 €) beträgt 74,58 €.
(Arbeitnehmeranteil: 37,29 €).
Pflegeversicherung ohne Kinder ab 01.07.2008 2,20 % Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,00 €) beträgt: 84,14 €.
(Arbeitnehmeranteil: 46,86 €).

Pflegeversicherung mit Beihilfe 0,975 %

1,225 % (kinderlos)
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
Beitrag zur Rentenversicherung 19,6 %  
Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung 15,0 % Für geringfügig Beschäftigte ohne Hauptbeschäftigung.
Beitrag zur Arbeitsförderung 3,00 %  
Insolvenzgeldumlage 0,04 %