Karin Laege
A - Ke
Zu den allgemeinen Hilfsmitteln zählen zum Beispiel:
Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Preis des Hilfsmittels unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind (z.B. Inkontinenzartikel) ist die Zuzahlung auf 10 Euro im Monat begrenzt.
Sprechen Sie uns an
Digitaler Service für Sie – immer griffbereit