Leona Rose
Zu den allgemeinen Hilfsmitteln zählen zum Beispiel:
Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Preis des Hilfsmittels unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind (z.B. Inkontinenzartikel) ist die Zuzahlung auf 10 Euro im Monat begrenzt.
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