CT-gesteuerte Schmerztherapie/ periradikuläre Therapie (PRT)


Eine mögliche Alternative zur Operation


Die periradikuläre Schmerztherapie ist eine Behandlungsmethode, die bei Schmerzen und Entzündungen im Bereich der Halswirbelsäule, Lendenwirbelsäule und des Iliosakralgelenkes eingesetzt werden kann.

Eine klassische Indikation für eine PRT ist der akute Bandscheibenvorfall, der zu einer Reizung der angrenzenden Nervenwurzel führt. Die Reizung äußert sich in Schmerzen und manchmal in Taubheitsgefühlen, die in die von der Nervenwurzel versorgten Region in Arm und Bein ausstrahlen können.

Bei der PRT wird unter örtlicher Betäubung unter einem CT zielgenau eine Nadel an das schmerzhafte Gelenk oder die schmerzhafte Nervenwurzel herangeführt und schmerzstillende und entzündungshemmende Medikamente injiziert.

Die gesamte Behandlung dauert ca.15-20 Minuten.

Ein Behandlungserfolg kann oftmals unmittelbar nach der Injektion eintreten, in einigen Fällen sind in gewissen zeitlichen Abständen auch weitere Injektionen erforderlich.

Ob die PRT für Sie eine geeignete und erfolgversprechende Behandlung ist, besprechen Sie vorab mit einer an unserem Vertrag teilnehmenden Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt.

Sollten Sie sich für die Therapieform interessieren und eine Vertragspraxis in Ihrer Nähe suchen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

Download der Liste der teilnehmenden Vertragsärzte

Details

Die Leistungen umfassen:

  • Eine gründliche Untersuchung, Erklärung und Behandlung durch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte.
  • Die Durchführung der vereinbarten Behandlungen entsprechend den Vorgaben dieses Vertrages:
    • Spritzenbehandlungen an der Brust-, Hals- oder Lendenwirbelsäule (bis zu 3 Sitzungen).
    • Spritzenbehandlungen am Iliosakralgelenk (bis zu 3 Sitzungen).
    • Spezielle Verfahren zur Behandlung von schmerzhaften Wirbelgelenken, z. B. durch gezielte Wärme- oder Kälteanwendungen an den Nerven. 
    • Wärmebehandlungen (Thermomodulation) an der Bandscheibe.
  • Die Aufnahme in ein spezielles Behandlungsprogramm nach § 140a SGB V, das eine abgestimmte und qualitativ gesicherte Versorgung bietet.
  • Eine einheitliche Dokumentation der Behandlungsschritte sowie eine Befragung zur Zufriedenheit.
  • Eine Vergütung, die alle notwendigen Behandlungsschritte umfasst.

Die Vergabe eines Behandlungstermins erfolgt so schnell wie möglich – spätestens innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Notwendigkeit der Behandlung festgestellt wurde.

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