Julia Aasa
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Hilfsmittel – Unterstützer im Alltag
Rollstühle, Prothesen oder Hörgeräte zählen beispielsweise zu den Hilfsmitteln, die Ihnen helfen den Alltag leichter zu bewältigen. Vor allem bei Krankheiten, nach einem Unfall oder im Alter, unterstützen Hilfsmittel, sodass Betroffene sich sicher fühlen und Ihren Gewohnheiten nachgehen können.
Sobald ein Hilfsmittel aus medizinischer Sicht notwendig ist und Sie von einer Ärztin oder einem Arzt eine Verordnung erhalten, übernimmt die BKK Miele die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Festbeträgen bzw. Vertragssätzen.
Um eine optimale Versorgung zu gewährleisten, bestehen Verträge mit Partnerunternehmen, sodass wir Hilfsmittel zu besonders günstigen Konditionen und in bester Qualität anbieten können. Dabei erfolgt die Kostenabwicklung direkt mit dem Leistungserbringer.
Als Versicherter tragen Sie für Hilfsmittel lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die eigentlichen Kosten des Hilfsmittels). Die Kosten werden direkt beim Leistungserbringer gezahlt. Dabei entfällt die Zuzahlung für Kinder unter 18 Jahren oder für Versicherte mit einer Zuzahlungsbefreiung.
Wenn Sie ein Hilfsmittel wählen, dessen Leistung über die medizinische Notwendigkeit hinaus geht, sind die anfallenden Mehrkosten von Ihnen zu tragen.
Die Hilfsmittelerbringer (Apotheke, Sanitätshaus, Ärzte etc.) sind verpflichtet Sie über die Mehrkosten aufzuklären und dies mit der Unterschrift beider Seiten zu dokumentieren.
Zu den Heilmitteln gehören beispielsweise:
Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10% des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung.
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