Was ist ein Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind Sachgegenstände oder technische Produkte, welche individuell oder serienmäßig hergestellt werden und durch handwerkliche Ergänzungen oder Anpassungen an den Versicherten abgegeben werden. Zu Hilfsmitteln zählen z. B. ein Rollator, ein Rollstuhl, aufsaugende Inkontinenzhilfen oder ein Sauerstoffgerät.

Der GKV-Spitzenverband erstellt ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem Hilfsmittel gelistet sind, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht abschließend zu sehen, sodass im Einzelfall auch nicht gelistete Hilfsmittel von der BKK Miele übernommen werden können.

Was hat die BKK Miele vertraglich geregelt?

Die BKK Miele hat die Einzelheiten Ihrer Versorgung, die Qualität Ihres Hilfsmittels, zusätzliche Leistungen, sowie die Anforderungen an die Fortbildung der Vertragspartner vertraglich vereinbart. Dabei legt die BKK Miele großen Wert auf eine qualitative Versorgung unter Berücksichtigung Ihres individuellen Versorgungsbedarfs. Die BKK Miele hat Verträge für die Versorgung mit mehrkostenfreien Hilfsmitteln geschlossen. Sie haben einen Anspruch auf eine ausreichende, medizinisch notwendige und mehrkostenfreie Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken sowie orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um

  • den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern
  • einer Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung im täglichen Leben auszugleichen
  • präventiv einer Krankheit entgegenzuwirken
  • einer Gefährdung der kindlichen Entwicklung vorzubeugen
  • Krankheiten zu verhüten oder Verschlimmerungen zu vermeiden
  • eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Zudem können Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis von Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen sein. Neben der Versorgung mit dem benötigten Hilfsmittel haben Sie Anspruch auf die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihren Gebrauch sowie notwendige Wartungen und technische Kontrollen.

Infos zu den Kosten

Als Versicherter tragen Sie für Hilfsmittel lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die eigentlichen Kosten des Hilfsmittels). Die Kosten werden direkt beim Leistungserbringer gezahlt. Dabei entfällt die Zuzahlung für Kinder unter 18 Jahren oder für Versicherte mit einer Zuzahlungsbefreiung.

Wenn Sie ein Hilfsmittel wählen, dessen Leistung über die medizinische Notwendigkeit hinaus geht, sind die anfallenden Mehrkosten von Ihnen zu tragen.

Die Hilfsmittelerbringer (Apotheke, Sanitätshaus, Ärzte etc.) sind verpflichtet Sie über die Mehrkosten aufzuklären und dies mit der Unterschrift beider Seiten zu dokumentieren.

Hilfsmittel-Vertragspartnersuche

Haben Sie ein Rezept für ein Hilfsmittel erhalten? Dann nutzen Sie gerne unsere Hilfsmittel Vertragspartnersuche

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