Stromkostenerstattung für Hilfsmittel

Erstattung der Stromkosten für Hilfsmittel

Gerne übernimmt Ihre BKK Miele für Sie die anfallenden Stromkosten, die beim Betreiben elektrischer Hilfsmittel entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungsgeräte, CPAP-Geräte und Elektrorollstühle.

Eine Erstattung erfolgt bei Hilfsmitteln, die intensiv genutzt werden und bei denen ein nennenswerter Stromverbrauch von mindestens 1,00 € je Monat entsteht. Die Erstattung erfolgt im Rahmen von durchschnittlichen Pauschalen.

Was muss ich beachten?

Eine Erstattung erfolgt nur für zurückliegende Zeiträume/jährliche Abrechnung durch Antragstellung Ihrerseits. Die Höhe der Erstattung ist abhängig vom Stromverbrauch des Hilfsmittels sowie der durchschnittlichen Nutzungsdauer.

Alle Angaben können Sie in unserem Vordruck bequem erfassen.

Wir beraten Sie persönlich

Vor Ort in unseren Geschäftsstellen, telefonisch oder per Mail – wir sind gerne persönlich für Sie da. Viele unserer Services können Sie auch online nutzen – rund um die Uhr und von überall.

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