Wann habe ich Anspruch auf Versorgung?

Als Schwerhörigkeit bezeichnet man eine Einschränkung des Hörvermögens. Sie reicht von einer geringfügigen Beeinträchtigung bis zu vollständigem Hörverlust. Schwerhörigkeit kann vorübergehend oder dauerhaft sein.

In der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung wird genau festgelegt, bei welchen Hörbeeinträchtigungen eine Versorgung mit einem Hörgerät in Frage kommt. Dazu muss durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt) abgeklärt werden, ob gegebenenfalls auch medikamentöse oder operative Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen.

Wie läuft die Versorgung mit einer Hörhilfe ab?

Bei einer erstmaligen Verordnung muss der HNO-Arzt / die HNO-Ärztin die Ursache des Hörverlustes und den Grad der Beeinträchtigung in verschiedenen Tests feststellen. Außerdem wird geprüft, ob der Patient oder die Patientin in der Lage sind, das Gerät zu bedienen und ein Gerät überhaupt tragen möchte.

Je nach Ergebnis der Anamnese und der zugehörigen Tests wird eine Hörhilfe verordnet. In der Regel gelten als Standardversorgung Luftleitungshörgeräte. Die gibt es als

  • Hinter-dem-Ohr-Geräte oder
  • Im-Ohr-Geräte.

In medizinisch begründeten Fällen ist auch eine Versorgung mit anderen Gerätetypen möglich. Es empfiehlt sich daher, mit dem HNO-Arzt oder der Ärztin zu besprechen, welche Hörhilfe in der konkreten Situation am besten für Sie geeignet ist.

Die Zufriedenheit mit einem Hörgerät wird maßgeblich von der Erstanpassung des Akustikers oder der Akustikerin beeinflusst. Er oder sie muss das Hörgerät auf Grundlage der ärztlichen Verordnung auf das individuelle Hörverlustmuster der Betroffenen anpassen. Diese Feinabstimmung ist meist nicht mit einem einzigen Termin erledigt und erfolgt über mehrere Wochen nach dem Kauf des Hörgeräts. Im Anschluss an die Anpassung erfolgt die Kontrolle durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin. Hier wird getestet, ob die angestrebte Verbesserung auch wirklich erreicht werden konnte.

Wer bezahlt was?

Grundsätzlich gilt: Verschreiben ein HNO-Arzt oder eine HNO-Ärztin eine Hörhilfe, so übernimmt die BKK Miele eine Kostenpauschale. Allerdings nur für das medizinisch notwendige Kassengerät. In der Pauschale sind die Kosten für Beratung, Anpassung und Einstellung sowie für Wartungen, eventuelle Reparaturen und weitere Ohrpass-Stücke für einen Zeitraum von sechs Jahren enthalten. 

Ob das von der BKK Miele bezahlte Kassen Hörgerät ausreicht, hängt von vielen, individuellen Faktoren ab und kann nicht verallgemeinert werden. Was für den einen noch ausreicht, ist für die andere völlig ungenügend. Wünschen Sie sich ein höherwertiges, optisch ansprechenderes und teureres Gerät, müssen Sie den Mehrpreis selbst zahlen.

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