Widerspruch

Leider kann die BKK Miele oder die BKK Miele Pflegekasse nicht in jedem Fall die beantragten Leistungen bewilligen. Das kann zum Beispiel dann passieren, wenn zu Ihrem Antrag oder mit den eingereichten Unterlagen nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, die im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben sind. Auch wenn bestimmte Leistungen gesetzlich nur eingeschränkt, in einer anderen Form oder gar nicht vorgesehen sind, dürfen wir sie nicht oder nur teilweise bewilligen.

In solchen Fällen wird Ihr Antrag nach gründlicher Prüfung entweder abgelehnt, teilweise genehmigt oder in einer rechtlich zulässigen Form bewilligt. Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dann schauen wir uns Ihren Fall noch einmal genau an – gerne auch mit zusätzlichen Unterlagen oder Erklärungen, die Sie uns zusammen mit dem Widerspruch schicken.

Wie erhebe ich Widerspruch?

Wir benötigen ein Dokument, auf dem Sie schriftlich vermerkt haben, wogegen Sie Widerspruch einlegen wollen.

Begründen Sie Ihre Einschätzung und fügen Sie, falls vorhanden, ärztliche Berichte oder Gutachten bei. Bitte unterschreiben Sie Ihren Widerspruch handschriftlich. Wir empfehlen, uns den Widerspruch auf digitalem Weg zukommen zu lassen. Scannen Sie es ein oder machen ein Foto davon und senden es uns über unser BKK Miele Online Center oder per Mail an info(at)bkk-miele.de

Selbstverständlich können Sie uns Ihren Widerspruch auch per Post zukommen lassen oder persönlich in unserer Geschäftsstelle einreichen:

BKK Miele
Carl-Miele-Str. 29
33332 Gütersloh

Wie lange kann ich einen Widerspruch einreichen?

Ab Erhalt des Bescheids haben Sie einen Monat lang Zeit um Ihren Widerspruch einzureichen.

Wie geht es nach Eingang meines Widerspruchs bei der BKK Miele weiter?

Die Stelle, die über Ihr Anliegen entschieden hat, bekommt erneut die Gelegenheit, die Entscheidung zu prüfen.

Im Anschluss gibt es drei verschiedene Optionen:

  1. Abhilfebescheid: Die Entscheidung wird ganz oder teilweise zu Ihren Gunsten geändert.
  2. Widerspruchsbescheid: Die Entscheidung bleibt bestehen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben.
  3. Rücknahme des Widerspruchs: Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihren Widerspruch zurückzuziehen.

Was kann ich tun wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?

Wenn der Widerspruchsausschuss der BKK Miele Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage bei einer deutschen Behörde oder dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Sozialgericht erheben. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides.

Was kostet mich ein Widerspruchs Verfahren?

Für das Widerspruchsverfahren fallen keine direkten Kosten an, auch nicht für ein später mögliches Sozialgerichtsverfahren. Wenn Sie jedoch eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten, können dafür Kosten entstehen. Diese werden nur dann übernommen, wenn das Verfahren zu Ihren Gunsten entschieden wird.

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