Präventionskurse
Wir fördern Ihr Gesundheitsbewusstsein

Bezuschussung Präventionskurse

Wir fördern Ihr gesundheitsgerechtes Verhalten

Die BKK Miele fördert seit vielen Jahren die Bemühungen Ihrer Versicherten zu Präventionskursen und gesundheitsgerechtem Verhalten. Grundlage dafür sind gesetzliche Leitlinien, die nach einem Auftrag des Gesetzgebers, vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, erlassen werden. Der Zuschuss für Kursangebote, die die Kriterien des gesetzlichen Leitfadens erfüllen, beträgt grundsätzlich 85 % der Kursgebühren (bei regelmäßiger Teilnahme = mindestens 80 % der Kurseinheiten).

Gesetzliche Neuregelung zur Förderung von Gesundheitsvorsorgekursen

In den Leitlinien sind für die gesetzlichen Krankenkassen verbindliche Regelungen u. a. zur Erstattung von Gesundheitsförderungskursen festgelegt. Dort werden z. B. die förderungsfähigen Präventionsfelder und notwendigen Qualitätskriterien für die Kursleiter dieser Kurse festgelegt.

Wir bitten Sie, folgende Hinweise zu beachten.

  1. Der Umfang eines Kurses, den die Krankenkassen bezuschussen dürfen, darf mindestens 8 Einheiten zu je 45 Minuten und höchstens 12 Einheiten zu je 90 Minuten betragen.
  2. Dauerangebote dürfen von den Krankenkassen nicht gefördert werden.
  3. Angebote für Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht bezuschusst werden. Kurse für Kinder im Alter von 6 – 12 Jahren müssen unter Einbeziehung eines Elternteils angeboten werden.
  4. Der Zuschuss ist auf 2 Kurse pro Jahr in Höhe von insgesamt 300 € begrenzt. Der Zuschuss zu einer BKK-Aktivwoche beträgt 200 €. Diese Regelung gilt auch für Kursangebote, die die BKK Miele selbst anbietet.

Um sicher zu gehen, dass Ihr Gesundheitsförderungskurs auch von der BKK Miele bezuschusst werden kann, empfehlen wir Ihnen vor Beginn des Kurses die Förderungsfähigkeit bei uns nachzufragen. Ganz sicher gehen Sie mit den Angeboten unserer Präventionsdatenbank EASY

Antrag für Zuschuss 

Zur Beantragung des Zuschusses bei der Krankenkasse ist ein verbindliches Formular vereinbart worden. Darin hat der Anbieter eines Kurses zur Gesundheitsförderung die für die Prüfung notwendigen Angaben zu machen.

Diesen Antrag können Sie gern herunterladen

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Vor Ort in unseren Geschäftsstellen, telefonisch oder per Mail – wir sind gerne persönlich für Sie da. Viele unserer Services können Sie auch online nutzen – rund um die Uhr und von überall.

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