René Telgheider
Fachberater Beiträge
A - F

Sie wollen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, sind verbeamtet oder Sie sind angestellter Arbeitnehmer und verdienen oberhalb der Jahresentgeltgrenze?
Dann sind Sie gesetzlich nicht mehr dazu verpflichtet sich versichern zu lassen. Sie haben aber die Möglichkeit eine freiwillige Versicherung bei Ihrer BKK Miele abzuschließen.
Sie können bei der BKK Miele versichert bleiben - auch wenn Sie mal andere Wege gehen. Eine Kündigung Ihrer Krankenversicherung bei uns ist nicht notwendig.
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2025:
| Jahreseinkommen | 66.150,00 € |
| Monatseinkommen | 5.512,50 € |
Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung werden aus den Einkünften zum Lebensunterhalt ermittelt. Nachfolgend einige Beispiele, die als beitragspflichtige Einnahmen mit angerechnet werden:
Folgende Einkünfte werden nicht mit in die Beitragsberechnung mit aufgenommen:
| Beiträge pro Monat | |
| Krankenversicherung ohne Krankengeld Anspruch | 209,72 € |
| Krankenversicherung mit Krankengeld Anspruch | 217,21 € |
| Pflegeversicherung | 44,94 € |
| Pflegeversicherung Kinderlose* | 52,43 € |
| *ab dem 23. Lebensjahr |
| Beiträge pro Monat | |
| Krankenversicherung ohne Krankengeld Anspruch | 926,10 € |
| Krankenversicherung mit Krankengeld Anspruch | 959,18 € |
| Pflegeversicherung | 198,45 € |
| Pflegeversicherung Kinderlose* | 231,53 € |
| *ab dem 23. Lebensjahr |





Betriebskrankenkasse Miele
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