Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung aus der Krankenversicherung und beinhaltet die Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Sie ist dazu da eine ambulante ärztliche Behandlung zu Begleiten und zu Sichern. Ihr Arzt kann Ihnen diese Leistung verordnen und ein ambulanter Pflegedienst darf die Maßnahmen erbringen.
Häusliche Krankenpflege kann verordnet werden zur...
- Sicherung der ärztlichen Behandlung
- Vermeidung oder Verkürzung einer stationären Krankenhausbehandlung
- alternativen Behandlung wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus nicht möglich ist.
Voraussetzung für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist...
...das der Versicherte die verordneten Maßnahmen nicht selbst durchführen und das keine andere im Haushalt lebende Person die Leistung übernehmen kann.
Zuzahlung
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, fällt die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten in den ersten 28 Tagen im Kalenderjahr bis zur Erreichung der individuellen Belastungsgrenze an.
Ist häusliche Pflege wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich, entfällt die gesetzliche Zuzahlung.
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