Viktoria Bonkamp
Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung aus der Krankenversicherung und beinhaltet die Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Sie ist dazu da eine ambulante ärztliche Behandlung zu Begleiten und zu Sichern. Ihr Arzt kann Ihnen diese Leistung verordnen und ein ambulanter Pflegedienst darf die Maßnahmen erbringen.
...das der Versicherte die verordneten Maßnahmen nicht selbst durchführen und das keine andere im Haushalt lebende Person die Leistung übernehmen kann.
Hier sind ein paar typische Leistungen die unter die Behandlungspflege fallen:
Im Rahmen unserer Satzungsleistung übernehmen wir neben der Behandlungspflege die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat.
Voraussetzung ist das keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt und eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf die Notwendigkeit der Erbringung der Behandlungspflege begrenzt.
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, fällt die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten in den ersten 28 Tagen im Kalenderjahr bis zur Erreichung der individuellen Belastungsgrenze an.
Ist häusliche Pflege wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich, entfällt die gesetzliche Zuzahlung.
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