Antworten auf häufig gestellte Fragen

Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit der Krankenversichertenkarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten.

Ihre BKK Miele beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz, kieferorthopädischer Behandlung sowie bei der professionellen Zahnreinigung.

Nähere Informationen erhalten Sie hier

Ja die BKK Miele übernimmt bis 80 € der Kosten für die professionelle Zahnreinigung je Kalenderjahr.

In medizinisch begründeten Fällen übernehmen wir die Fahrkosten

  • für Rettungsfahrten zum Krankenhaus
  • bei stationären Behandlungen im Krankenhaus (Begrenzt auf nächsterreichbares geeignetes Krankenhaus)
  • unter gewissen Voraussetzungen bei Vor- und Nachuntersuchungen, die im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts erforderlich sind (Vor- oder Nachstationäre Behandlung)
  • für Fahrten, bei denen eine medizinische Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines Krankentransportwagens erforderlich sind
  • unter bestimmten Voraussetzungen bei ambulanten Operationen im Krankenhaus (zum Beispiel, wenn dadurch eine voll- oder teilstationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird)

Voraussetzungen und Kriterien für die Kostenübernahme durch die BKK Miele: Sie legen uns die Verordnung Ihres Arztes mit dem Fahrtzeitpunkt sowie dem Grund für die Fahrt (Diagnose) und das gewählte Beförderungsmittel vor.

Weitere Informationen erfahren Sie hier

Wer führt den Haushalt weiter und sichert die Betreuung der Kinder, wenn dies der haushaltsführenden Person z. B. wegen einer schweren Erkrankung oder eines Krankenhausaufenthalts nicht mehr möglich ist? Hier unterstützt Sie die BKK Miele mit einer Haushaltshilfe.

Voraussetzungen und Leistungen

  • Die Erkrankte Person ist bei der BKK Miele versichert.
  • Die Weiterführung des Haushalts ist wegen eines Krankenhausaufenthalts, Entbindung, einer schwerwiegenden Erkrankung oder Kur-/Rehabilitationsmaßnahme nicht möglich.
  • Im Haushalt lebt ein Kind, das noch keine 12 Jahre alt oder behindert oder auf Hilfe angewiesen ist.
  • Nach einer schweren Operation mit Krankenhausbehandlung kann unter Umständen auch ein Anspruch auf Haushaltshilfebestehen, wenn keine Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben.
  • Auch keine weitere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen.

Werden die genannten Voraussetzungen erfüllt und die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe durch einen Arzt/eine Ärztin bestätigt, haben Versicherte längstens für 4 Wochen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Ein längerer Anspruch besteht bei Krankenhausbehandlung und für Haushalte mit Kindern unter 12 Jahren.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner aus dem Serviceteam Leistungen.

Der Gesetzgeber sieht für viele Leistungen Zuzahlungen der Versicherten vor. Kinder und Jugendliche sind hiervon grundsätzlich befreit. Die Ausnahmen sind Fahrkosten und Zahnersatz. Die zumutbare Belastung Erwachsener, bzw. ihrer Familie hat der Gesetzgeber auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt.

Erreichen Sie im laufenden Kalenderjahr die Belastungsgrenze von 2 oder 1 Prozent, befreit Sie die BKK Miele für den Rest des Jahres von den weiteren Zuzahlungen. Unser Tipp: Bitte bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK Miele zu viel gezahlte Beträge erstatten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir schicken Ihnen gerne einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu.

Neben der Mutterschaftsvorsorge werden Schwangerschaftsgymnastik, Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei-, Heilmittel und die Kosten der Entbindung in der Klinik voll bezahlt.

Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten innerhalb der Schutzfrist kalendertäglich bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld. Die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber. Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung.

Frauen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und dennoch Anspruch auf Krankengeld haben (freiwillig versicherte Selbstständige, Arbeitslose) erhalten während der Schutzfrist von ihrer BKK Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Weitere Informationen zu den Themen Schwangerschaft und Familie erhalten Sie hier

Ihre Krankenversichertenkarte ist nur in Deutschland gültig. Für Ihren Auslandsaufenthalt in den EU-Ländern, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie die Rückseite der Karte als Europäische Gesundheitskarte nutzen. Nehmen Sie Ihre Krankenversichertenkarte deshalb auch ins Ausland mit.

Darüber hinaus erhalten Sie für die Länder Ex-Jugoslawien (z. Teil), die Türkei und Tunesien eine besondere Anspruchsbescheinigung. Fordern Sie diese bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise bei uns an.

Um eine Kostenübernahme für ein Hilfsmittel prüfen zu können, benötigen wir eine ärztliche Verordnung. Sofern es einen Festbetrag für ein Hilfsmittel gibt, ist die Kostenübernahme auf diesen Betrag begrenzt.

Grundsätzlich dürfen sich die Krankenkassen nicht mehr an den Kosten für Sehhilfen aller Art beteiligen. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbehinderte Menschen.

Sie können jederzeit im Laufe des Jahres Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer jetzigen Krankenkasse kündigen und die Vorteile der BKK Miele nutzen. Da die BKK Miele als traditionsreiche Krankenkasse der Firmen Miele und Simonswerk betriebsbezogen geöffnet ist, können sich lediglich Mitarbeiter/-innen dieser Firmen, Ehegatten von bereits hier versicherten Mitgliedern und Personen, die eine Betriebsrente von einer der genannten Arbeitgeber beziehen, in der BKK Miele versichern. Selbstverständlich können auch bereits hier versicherte Familienangehörige bei Eintritt der Versicherungspflicht oder als freiwillig Versicherte weiterhin der BKK Miele treu bleiben. Es muss allerdings eine Kündigungsfrist eingehalten werden: Die Mitgliedschaft kann nicht sofort, sondern erst zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats beendet werden.

Zu allen Fragen rund um das Krankenkassenwahlrecht stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Sie haben Ihre elektronische Gesundheitskarte verloren, sie ist beschädigt oder sie funktioniert nicht mehr? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir bestellen gerne eine neue für Sie!

Sie können den Antrag im Downloadbereich unserer Seite Mitgliedschaft herunterladen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Schreiben Sie gerne eine Mail an: arbeitgeberservice(at)bkk-miele.de oder rufen Sie an unter Telefon: 05241 / 89-5838

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen gilt eine Bindungsfrist von 12 Monaten, bevor man zu einer anderen Kasse wechseln kann. Ab dem 12. Monat kann man die Mitgliedschaft jederzeit schriftlich zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen. Das heißt: Kündigen Sie beispielsweise im Januar, endet die Mitgliedschaft bei Ihrer alten Kasse am 31. März. Eine Ausnahme von der Bindungsfrist bildet das Sonderkündigungsrecht: Erhöht Ihre Krankenkasse erstmals den Zusatzbeitrag, einen bestehenden Zusatzbeitrag oder wird eine Prämienzahlung verringert oder gestrichen, können Sie bereits vor Vollendung der 12-monatigen Mitgliedschaft wechseln.

Weitere Informationen zum Krankenkassenwechsel finden Sie hier

Warten Sie, bis Sie von uns Post bekommen. Regelmäßig schreiben wir unsere Versicherten an, die ein Lichtbild benötigen. Mit diesem Anschreiben übersenden Sie uns dann Ihr Lichtbild. Alternativ können Sie gerne Ihr Foto in unserem Lichtbild Upload hochladen, wenn Sie dieses in digitaler Form vorliegen haben.

Versicherten bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherten, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist (z. B. bei Schwerpflegebedürftigkeit), wird eine elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild ausgegeben.

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind sowohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) daran gebunden.

Weitere Inhalte zu dem Thema erhalten Sie auch bei dem Bundesgesundheitsministerium unter folgendem Link.

Eine Broschüre mit nützlichen Informationen sowie Textbausteinen erhalten Sie außerdem in unserer Pflegekasse. Gerne schicken wir Ihnen diese auch zu! Sprechen Sie uns an.

Organspende Ausweise können Sie bei uns in der Servicestelle erhalten. Rufen Sie uns an! Wir schicken Ihnen gerne einen zu.

Zertifizierte Gesundheitskurse finden Sie über die Präventionsdatenbank EASY. Möchten Sie einen Kurs besuchen, der nicht in der Datenbank zu finden ist, sprechen Sie uns vor Beginn an um die Förderungsfähigkeit zu prüfen.

Ja die BKK Miele hat ein Bonusprogramm. Wir freuen uns, dass Sie wie viele unserer Versicherten nicht nur gesund leben, sondern auch unsere umfangreichen Angebote zur Gesundheitsvorsorge nutzen. Sie bewegen sich häufig und treiben regelmäßig Sport, um so die Krankheitsrisiken zu minimieren und Ihrer Lebensqualität zu steigern.

Die BKK Miele fördert Ihre Aktivitäten für mehr Gesundheit und belohnt Sie mit dem Bonusmodell gesundLeben! Mitmachen lohnt sich! Bei Nachweis der erforderlichen Aktivitäten können Sie jährlich einen attraktiven Geldbonus erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier

Sie können sich Ihr neues Bonusprogramm direkt herunterladen. Hier gehts zum Download

Grundlage für die Bezuschussung von Gesundheitskursen sind gesetzliche Leitlinien, die nach einem Auftrag des Gesetzgebers, vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, erlassen werden. Der Zuschuss für Kursangebote, die die Kriterien des gesetzlichen Leitfadens erfüllen, beträgt grundsätzlich 85 % der Kursgebühren (bei regelmäßiger Teilnahme = mindestens 80 % der Kurseinheiten).

In den Leitlinien sind für die gesetzlichen Krankenkassen verbindliche Regelungen u. a. zur Erstattung von Gesundheitsförderungskursen festgelegt. Dort werden z. B. die förderungsfähigen Präventionsfelder und notwendigen Qualitätskriterien für die Kursleiter dieser Kurse festgelegt.

Um sicher zu gehen, dass Ihr Kurs auch von der BKK Miele bezuschusst werden kann, empfehlen wir Ihnen vor Beginn die Förderungsfähigkeit bei uns nachzufragen. Zur Beantragung des Zuschusses bei der Krankenkasse ist ein verbindliches Formular vereinbart worden. Darin hat der Anbieter eines Kurses zur Gesundheitsförderung die für die Prüfung notwendigen Angaben zu machen. Diesen Antrag können Sie gern bei uns anfordern.

Die BKK Miele übernimmt alle gesetzlichen Standardimpfungen (STIKO) im Rahmen der Regelleistung. Diese werden direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns abgerechnet. Neu bei der BKK Miele: Zusätzlich übernehmen wir ab 2019 die Schutzimpfung gegen Herpes Zoster Viren (Impfung zum Schutz gegen Gürtelrose).

Für Miele-Beschäftigte finden in den Werken jährlich kostenlose Grippeschutzimpfungen der BKK statt.

Wir erstatten Ihnen die Impfstoffkosten für private Auslandsreisen in Höhe von 100% sowie bieten wir Ihnen qualifizierte Impfberatung durch unsere Mitarbeiter. Auf der Webseite http://www.crm.de/bkk-miele finden Sie weitere Informationen und Beratung zum Thema Impfschutz.

Sie erhalten für Ihre aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio eine Prämie über unser Bonusprogramm. Bitte lassen Sie sich das entsprechende Feld von Ihrem Verein / Studio abstempeln.

Schicken Sie Ihre Krankmeldung bitte umgehend nach Erhalt an die Hauptgeschäftsstelle in Gütersloh:

BKK Miele
Carl-Miele-Str. 29
33332 Gütersloh

Eine persönliche Adressierung ist nicht notwendig.

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