Leona Rose
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Der BKK Miele unterliegt der gesetzlichen Vorgabe, dass Kosten für Brillen und Sehhilfen nur übernommen werden dürfen, wenn der Anbieter zu unseren Vertragspartnern zählt. Dabei werden bestimmte Qualitätsanforderungen berücksichtigt, damit Sie eine sichere und wirksame Sehhilfe erhalten. Die kosten für Ihre Brille oder Kontaktlinsen übernehmen wir gerne, wenn diese von Ihrem Augenarzt verordnet wurde. Das Rezept reichen Sie bei einem Optiker ein, die zu unseren Vertragspartnern gehören.
Brillen können in folgenden Fällen verordnet werden:
Die Kostenübernahme für Kontaktlinsen erfolgt, wenn weitere medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 8,0 Dioptrien. Die Feststellung erfolgt über Ihre behandelnde Ärztin oder ihren behandelnder Arzt.
Unter speziellen medizinischen Voraussetzungen können therapeutische Sehhilfen wie Prismen, Kantenfilter oder Keratokonuslinsen verordnet werden. Folgendermaßen können Sie eine therapeutische Sehhilfe erhalten:
Wenn Sie sich für eine hochwertigere Ausführung Ihrer Brille oder Kontaktlinsen entscheiden, müssen Sie selbst zuzahlen. Dazu zählen Entspiegelungen, besondere gehärtete oder beschichtete Gläser. Dabei zählt die Brillenfassung nicht zu den gesetzlichen Krankenkassenleistungen.
Wenn Sie eine Arbeitsplatzbrille benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber.
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