Rufbereitschaft Hebammen

Bis zu 275 € Zuschuss

Für Versicherte, die während der Schwangerschaft und bei der Geburt Hebammenhilfe durch eine freiberuflich tätige Hebamme in Anspruch nehmen, werden die Kosten erstattet, die für die Rufbereitschaft der Hebamme ab der 38. Schwangerschaftswoche und 2 Wochen nach der Entbindung entstehen. Sie erhalten von uns für diese Leistung bis zu 275 € Zuschuss je Schwangerschaft.

Online-Hebammensuche

Finden Sie online Ihre Hebamme. In der Hebammen-Datenbank des GKV-Spitzenverbands sind bundesweit ca. 18.000 freiberufliche Hebammen mit Kontaktdaten und Leistungsangebot vertreten.

Zur Hebammenliste des GKV-Spitzenverbands

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