Bis zu 275 € Zuschuss
Für Versicherte, die während der Schwangerschaft und bei der Geburt Hebammenhilfe durch eine freiberuflich tätige Hebamme in Anspruch nehmen, werden die Kosten erstattet, die für die Rufbereitschaft der Hebamme ab der 38. Schwangerschaftswoche und 2 Wochen nach der Entbindung entstehen. Sie erhalten von uns für diese Leistung bis zu 275 € Zuschuss je Schwangerschaft.
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Mit dem Programm erhält Ihr Kind eine optimierte Versorgung und zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen.
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