Unterstützung für werdende und junge Mütter

Neben der Mutterschaftsvorsorge werden Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei-, Heilmittel und die Kosten der Entbindung in der Klinik voll bezahlt.

Mutterschaftsgeld

Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten innerhalb der Schutzfrist kalendertäglich bis zu 13 € Mutterschaftsgeld. Die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber. Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung.

Frauen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und dennoch Anspruch auf Krankengeld haben (freiwillig versicherte Selbstständige, Arbeitslose) erhalten während der Schutzfrist von ihrer BKK Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Hebammenrufbereitschaft

Für die schnelle Hilfe Ihrer Hebamme erhalten Sie von uns bis zu 275 € Kostenerstattung.

Extra-Vorsorge für Schwangere

Schwangeren erstatten wir bis zu 100 € für zusätzliche Vorsorgeleistungen ihrer Wahl.

Wir beraten Sie persönlich

Vor Ort in unseren Geschäftsstellen, telefonisch oder per Mail – wir sind gerne persönlich für Sie da. Viele unserer Services können Sie auch online nutzen – rund um die Uhr und von überall.

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