Die ePA für alle - Start der Pilotphase seit dem 15. Januar 2025
Seit dem 15. Januar startet die Pilotphase der ePA für alle in ausgewählten Einrichtungen in den Modellregionen der gematik (Hamburg und Umland sowie Franken) sowie in den KV-Regionen Westfalen-Lippe und Nordrhein.
Die Patientenakten werden Schritt für Schritt angelegt. Zuerst folgt eine kontrollierte Inbetriebnahme mit sehr wenigen Akten. Anschließend werden die alten ePA-Akten (bis zu 1,9 Millionen) migriert. Danach erfolgt die Anlage der Akten in den Modellregionen und erst dann die deutschlandweite Ausstattung.
Die Anlage der elektronischen Patientenakte geschieht automatisch – Sie müssen dafür nichts tun.
Eine ePA – viele Vorteile
Mit der Einführung ePA für alle wird für alle Versicherten automatisch eine ePA eingerichtet. Das bedeutet für Sie, dass Sie (nach einer kurzen Übergangszeit der Datenübertragung und Befüllung im Januar) alle Vorteile der ePA nutzen können. In der ePA für alle finden Sie:
- Informationen vorheriger Untersuchungen auf einen Blick, das verhindert Doppeluntersuchungen, Ärztinnen und Ärzte haben übersichtlich alle Informationen - gerade auch im Notfall.
- alle Befunde, Laborergebnisse aber auch Hinweise Medikamentenallergien oder Unverträglichkeiten an einem zentralen Ort.
- die Möglichkeit auch Ihre privaten medizinischen Dokumente hochzuladen und zu verwalten.
- Ihren Medikationsplan und immer einen schnellen Überblick, welche Medikamente Sie wann und in welcher Menge einnehmen müssen.
- einen Platz für Ihre persönliche Patientenverfügung. Diese kann in der ePA für alle hinterlegt werden.
Berechtigungen und Dokumente
Hat die Arztpraxis nur Leserechte in der ePA?
Ein reines Leserecht gibt es in der elektronischen Patientenakte nicht. Hat eine Ärztin oder ein Arzt Zugriff auf die Akte, kann sie oder er die Dokumente herunterladen. Zusätzlich können immer auch neue Dokumente in der ePA gespeichert werden.
Wie teile ich die Dokumente in meiner ePA mit der Praxis?
Wenn Sie zum Beispiel Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, der Apotheke oder der Klinik Dokumente zur Verfügung stellen wollen, benötigen diese Zugriffsrechte auf Ihre ePA. Die Zugriffsrechte erteilen Sie automatisch beim Auslesen der Gesundheitskarte (eGK). Sie können diese automatische Rechtevergabe allerdings jederzeit einschränken und haben damit die vollständige Hoheit über Ihre Daten.
Können Institutionen Dokumente aus meiner ePA herunterladen?
Ja. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, ein Krankenhaus und andere medizinische Einrichtung können Dokumente aus Ihrer ePA herunterladen. Diese Dokumente sind dann zusätzlich im System der Praxis oder des Leistungserbringers gespeichert. Insbesondere wenn diese Information der Diagnostik dient oder Therapie-Empfehlungen ausgesprochen werden, wird der Arzt oder die Ärztin das Dokument als Dokumentationsnachweis auch im Praxis-Verwaltungssystem speichern. Wenn Sie das Dokument im Nachhinein in Ihrer ePA löschen, verbleibt trotzdem eine Kopie Ihrer Daten beim Arzt oder der Ärztin oder in der Klinik.
Welche Dokumente muss die Praxis in meiner ePA speichern?
Es gibt eine Reihe von Daten, die Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen künftig in die ePA einstellen müssen. Voraussetzung ist, dass sie diese in der aktuellen Behandlung erhoben haben und diese elektronisch vorliegen.
Das sind die Daten, die Ärztinnen und Ärzte unstrukturiert, beispielsweise als PDF einpflegen müssen:
- Daten zu Laborbefunden
- Befundberichte aus bildgebender Diagnostik
- Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nicht invasiven und konservativen Maßnahmen
- Elektronische Arztbriefe
Ab Mitte 2025 sollen noch weitere Daten folgen:
- Daten zur Unterstützung des Medikationsprozesses
- Daten des elektronischen Medikationsplans
- Daten zur Prüfung der Arzneimittelsicherheit
- Daten zu Erklärungen der Organ- und Gewebespende
Zugang
Kann ich die Daten und Dokumente in meiner ePA einsehen?
Ja. Mit der ePA-App können Sie alle in Ihrer ePA gespeicherten Daten betrachten. Sie können auch zusätzliche Dokumente speichern oder vorhandene Dokumente löschen. Mit Hilfe des Nutzungsverlaufs in den Einstellungen können Sie zudem nachvollziehen, wer wann welche Aktionen in Ihrer Akte durchgeführt hat.
Kann ich die ePA auch ohne Rechner oder Smartphone nutzen?
Die ePA funktioniert ganz ohne Ihr Zutun. Berechtigte Praxen, Apotheken und Kliniken können untereinander Dokumente austauschen. Die Berechtigung erteilen Sie automatisch beim Auslesen der Gesundheitskarte.
Kann ich andere Personen in der ePA vertreten oder mich selbst vertreten lassen?
Sie haben die Möglichkeit, bis zu 5 vertrauenswürdigen Personen Vertretungsrechte für Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zu geben. Damit können zum Beispiel erwachsene Kinder die Akte ihrer Eltern verwalten. Es müssen aber keine verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen.
Ich nutze die ePA bereits, was muss ich nun tun?
Sie können Ihre bestehende ePA weiterhin nutzen. Damit Ihre Daten erhalten bleiben, müssen Sie sich 2025 einmalig einloggen.
Widerspruch gegen die ePA für alle
Sofern Sie schon jetzt sicher sind, dass die Vorteile Sie nicht überzeugen werden, können Sie der automatischen Anlage widersprechen. Nutzen Sie dafür gerne unser Formular.
Widerruf Ihres Widerspruchs gegen die ePA für alle
Sie möchten die ePA doch nutzen und Ihren Widerspruch rückgängig machen? Dann können Sie Ihren Widerspruch mit Hilfe dieses Formulars widerrufen.
Installation der App und Registrierung

Um die ePA App der BKK Miele nutzen zu können, laden Sie sich die entsprechende App aus dem jeweiligen Store herunter. Ist die Installation erfolgreich beendet, öffnen Sie die App und folgen den Anweisungen auf dem Screen.
Nutzen Sie die elektronische Patientenakte zum ersten Mal, legen Sie sich ein Konto an indem Sie auf "Registrieren" klicken. Sie benötigen für die Registrierung Ihre Versichertennummer, die letzten sechs Stellen der Kennnummer Ihrer Versichertenkarte (eGK) und Ihre Postleitzahl.
Um die Einrichtung des Kontos vollständig abzuschließen bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse. Gehen Sie dafür in Ihr privates Mail Postfach und klicken auf den Bestätigungslink den Sie zugesendet bekommen haben.
Bitte wechseln Sie dann wieder in die ePA-App und klicken Sie auf "Weiter". Sie werden nun aufgefordert, einen App-Code festzulegen und diesen zusätzlich im nächsten Schritt erneut zu bestätigen.
Sichere Überprüfung Ihrer Identität
Im nächsten Schritt müssen Sie sich identifizieren. Dieser Schritt ist zwingend notwendig, damit wir sicherstellen können, dass nur Sie auf Ihre ePA zugreifen können. Hierfür können Sie eine der folgenden Möglichkeiten nutzen:
Identifizierung in einer Geschäftsstelle der BKK Miele
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit zur Identifizierung in eine unserer Servicestellen zu kommen. Bitte bringen Sie dafür ein aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und Ihre Versichertenkarte mit. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie einen Aktivierungscode von uns.
Nutzung des PostIdent Verfahren
Für die sichere Identifizierung über das PostIdent Verfahren werden Sie bei dem ePA Registrierungsprozess auf die POSTIDENT App umgeleitet. Hier haben Sie die Wahl zwischen folgenden Varianten:
- Identifizierung in der Postfiliale (Hinweis: Es können nur offizielle Filialen der Post genutzt werden)
- Nutzung des elektronischen Personalausweises (weitere Informationen zur eID finden Sie hier)
Bitte beachten Sie: Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise und Reisepässe sowie der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit Ausweisersatzfunktion. Es sind nur ausländische Ausweisdokumente zulässig, soweit diese Dokumente ein Lichtbild des Inhabers enthalten, über optische Sicherheitsmerkmale verfügen und von der Deutschen Post zur Identifizierung akzeptiert werden.
Weitere Informationen zum PostIdent Verfahren erhalten Sie direkt bei der Deutschen Post.
Identifizierung mit der elektronischen Gesundheitskarte
Hierfür benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN. Sie haben noch keinen PIN Brief vorliegen?
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zum Thema PIN / PUK
Anmeldeverfahren

Nach erfolgreicher Identifizierung können Sie nun ein Anmeldeverfahren auswählen:
- Mit App-Code
- Mit Gesundheitskarte & PIN
- Mit Personalausweis & PIN
Weitere Informationen rund um die ePA
Kontakt zum Helpdesk
Bei Fragen zur elektronischen Patientenakte kann Ihnen unser Chatbot weiterhelfen, welchen Sie unten rechts auf dieser Seite finden. Er steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Kann Ihnen der Chatbot einmal nicht helfen, können Sie zu einem Live Chat mit dem Versichertenhelpdesk (VHD) wechseln oder einen Rückruf mit einem VHD Mitarbeiter vereinbaren. Dieser Service wird von der BITMARCK Unternehmergruppe sichergestellt, die auch die ePA App betreuen. Erreichbar ist der VHD von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr (Ausnahmen gelten für die bundeseinheitlichen Feiertage, sowie dem 24.12. und dem 31.12.).
Was passiert mit meiner ePA wenn ich die Krankenkasse wechsle?
Bei einem Wechsel der Krankenkasse werden auf Wunsch automatisch alle Inhalte Ihrer ePA in die ePA-Anwendung der neuen Krankenkasse übertragen. Alle Einstellungen bleiben in der ePA nach dem Wechsel erhalten.
Sie bekommen von Ihrer neuen Krankenkasse eine Benachrichtigung, dass Ihre ePA automatisch zur neuen Krankenkasse übertragen wurde. Falls keine ePA besteht, weil Sie initial der Aktenanlage widersprochen haben, wird die neue Krankenkasse automatisch informiert und Ihr Widerspruch bleibt bestehen.
Bekommen Kinder und Jugendliche auch eine ePA?
Ja, auch für Kinder und Jugendliche wird eine ePA eingerichtet. Der Widerspruch gegen die Einrichtung einer ePA für Kinder und Jugendliche muss von den gesetzlichen Vertretern eingelegt werden.
Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können selbst über die ePA entscheiden und einen Widerspruch zurücknehmen, wenn ihre gesetzlichen Vertreter zuvor widersprochen haben.
Auch für Neugeborene wird automatisch eine ePA angelegt. Die Erziehungsberechtigten haben zuvor sechs Wochen nach unserer Information Zeit, einer automatischen Aktenanlage zu widersprechen.
Informationen zur GesundheitsID
Was ist die „GesundheitsID“? Ihre Digitale Identität im Gesundheitswesen
Wie bekomme ich eine GesundheitsID? Durch Ihre Registrierung in der elektronischen Patientenakte, erhalten Sie automatisch eine GesundheitsID.
Zum 01.01.2024 stellen wir allen Versicherten die digitale Identität für das Gesundheitswesen in Form einer GesundheitsID zur Verfügung. Diese erleichtert Ihnen zukünftig den Zugang in Apps, wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept.
Was bedeutet das für Sie?
- Sie erhalten nun Zugriff auf Ihre ePA-Akte mit Ihrem bereits festgelegten App-Code.
- Die Komfortanmeldung mit der Biometrie (Gesichtserkennung / Fingerabdruck) entfällt.
- Alternativ können Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) und PIN oder der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises anmelden.
- Sie entscheiden, welche Anmeldeoption Sie nutzen möchten.
Unser Hinweis für Sie: Die GesundheitsID muss aus Sicherheitsgründen regelmäßig (spätestens nach sechs Monaten) mit Ihrer eGK und PIN oder mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bestätigt werden. Sie werden zur gegebenen Zeit in der ePA-App dazu aufgefordert.
Weitere Informationen zur GesundheitsID finden Sie hier: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/gesundheitsid
Erklärvideos zur GesundheitsID
Sperrung Ihrer GesundheitsID (bitIAM)
Sie wollen Ihren ePA Zugang sperren lassen, weil Sie beispielsweise Ihr Smartphone verloren haben?
Nutzen Sie dafür folgenden Link
Hilfeinhalte für die ePA
Unter dem folgenden Link finden Sie viele Hilfeinhalte und FAQ zur ePA.