Seit dem 1. Januar 2021 steht unseren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) in den App Stores zum kostenlosen Download zur Verfügung. Die Nutzung der ePA ist selbstverständlich freiwillig und nur ein Angebot.
Einführung der ePA in 3 Phasen
Zum Start der ePA können die Versicherten die ePA App auf dem Tablet oder Smartphone dazu nutzen, um Ihre elektronische Akte mit Dokumenten zu Befüllen wie beispielsweise Arztbriefe, Röntgenaufahmen, Befunde etc. In dieser ersten Phase der ePA Einführung beginnt zeitgleich eine Test- und Einführungsphase in einigen wenigen Arztpraxen.
Die zweite Phase beginnt im 2. Quartal 2021. Dies ist der Start der Rollout Phase in der weitere niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker angebunden werden.
Erst ab Phase 3 der ePA Einführung (zum 01.07.2021) werden alle vertragsärztlichen Leistungserbringer dazu verpflichtet sich an die ePA anzubinden.
Aktuelle Infos finden Sie regelmäßig auch auf der Internetseite der gematik
Identifizierungsmöglichkeiten für die Registrierung der ePA
Wenn Sie den Registrierungsprozess für die ePA durchlaufen, gelangen Sie an eine Stelle an der Ihre Identität überprüft wird. Dieser Schritt ist zwingend notwendig, damit wir sicherstellen können, dass nur Sie auf Ihre ePA zugreifen können. Zur Zeit können wir Ihnen für die Identifizierung zwei Verfahren anbieten:
Weiterführende Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) und zum Identity und Access-Management (IAM)
Support
Bei Fragen zur elektronischen Patientenakte kann Ihnen ab dem 01.01.2021 bestimmt unser Chatbot weiterhelfen, welchen Sie unten rechts auf dieser Seite finden. Er steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Kann Ihnen der Chatbot einmal nicht helfen, können Sie zu einem Live Chat mit dem Versichertenhelpdesk (VHD) wechseln oder einen Rückruf mit einem VHD Mitarbeiter vereinbaren. Dieser Service wird von der BITMARCK Unternehmergruppe sichergestellt, die auch die ePA App betreuen. Erreichbar ist der VHD von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr (Ausnahmen gelten für die bundeseinheitlichen Feiertage, sowie dem 24.12. und dem 31.12.).
Versicherten Selfservice
Sie wollen Ihren ePA Zugang sperren lassen, weil Sie beispielsweise Ihr Smartphone verloren haben? Nutzen Sie dafür folgenden Link