„Selbstbestimmung für den Fall der Fälle“
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Weitere wichtige Informationen zu dem Thema sowie Textbausteine zum Erstellen einer eigenen Patientenverfügung finden Sie bei dem Bundesgesundheitsministerium.
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