Anja Dinter
Wir freuen uns, dass wir Sie beim aktiven Gesundheitsschutz für mehr Wohlbefinden durch unser Bonusprogramm gesundLeben belohnen können. Unser Bonusprogramm bietet Ihnen einen einfachen Zugang und damit eine attraktive Möglichkeit zur Teilnahme. Wir unterstützen damit eine gute Gesundheit und Sie können das Leben besser genießen. Nutzen Sie für sich...
Unser Bonusprogramm für Sie
Haben Sie bislang unser Bonusprogramm noch nicht für sich genutzt?
Dann laden Sie sich den Flyer direkt als PDF herunter:
Download des kompletten Bonusprogramms (ab 2024)
Download der Bestätigungsseite (ab 2024)
Download des kompletten Bonusprogramms (bis 2023)
Download der Bestätigungsseite (bis 2023)
Oder fordern Sie sich ein Exemplar an. Bitte geben Sie dafür Ihren Namen und Ihre Versichertennummer an.
Gesundsein MPlus
Ein Bonus für die Gesundheitsvorsorge und Nutzung von FrüherkennungsChecks – für Kinder und die Erwachsenen
Premium MPlus
Premiumbonus für sportliche Aktivität, Nutzung digitaler Leistungen oder der Betrieblichen Gesundheitsförderung – für Kinder und die Erwachsenen
Ausbildung MPlus
Für Auszubildende, Schüler und Studenten, die ihre Gesundheit bewusst im Blick haben
100 % zusätzlichen Bonus für alle Versicherten zwischen dem 15. Und 25. Lebensjahr, um auch alle jungen Versicherten schon für Früherkennung, Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsbewusstsein zu interessieren und motivieren.
Egal ob Kinder oder Erwachsene, jeder kann das Bonusprogramm einzeln nutzen.
Lassen Sie sich die Maßnahmen vom Arzt bzw. Leistungserbringer/ Sportverein durch Datum, Stempel und Unterschrift bestätigen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Eigennachweise akzeptieren können. Bitte reichen Sie das Bonusheft bis zum 30. Juni des Folgejahres bei uns ein.
Mitmachen lohnt sich! Nutzen Sie zum Upload eines Fotos der Bestätigungen auch gerne unsere Service App.
Seit Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen steuerlich voll abgesetzt werden. Beitragsrückerstattungen, wozu auch die Geldprämie aus unserem Bonusprogramm zählt, mindern diesen Betrag wiederum.
Wir als gesetzliche Krankenkasse sind dazu verpflichtet, diese Zahlungen an die Finanzverwaltungen zu melden. Bei Rückfragen zum Steuerrecht und konkreten Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Finanzverwaltung oder Ihren Steuerberater.
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