Annette Leismann
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Der Bundestag hat eine neue Pflegereform beschlossen. Erste Regelungen sind bereits in Kraft getreten - die meisten folgen zum 01.01.2024. Einen Überblick über die Änderungen erhalten Sie auf dieser Seite.
Das hat sich zum 01.10.2023 geändert:
Das bleibt: Pflegekassen müssen Anträge auf Pflegegrade innerhalb festgelegter Fristen bearbeiten. Bei Fristüberschreitung müssen die Pflegekassen Strafzahlungen an die Versicherten zahlen, es sei denn, die Verzögerung liegt nicht in ihrer Verantwortung (z.B., wenn ein Begutachtungstermin wegen eines Krankenhausaufenthalts abgesagt wurde)
Das ist neu: Die Neuregelung stellt klar, dass Fristen nach Verzögerungen weiterlaufen. Die ursprüngliche Frist wird nach einer Verzögerung nicht neu gestartet
Änderung: | Gilt ab dem: |
Erhöhung des Pflegegeldes um 5% | 01.01.2024 |
Anhebung der Pflegesachleistungen um 5% | 01.01.2024 |
Anhebung der Leistungszuschläge pflegebedingter Kosten für Heimbewohner:innen | 01.01.2024 |
Vorgezogenes Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige | 01.01.2024 |
Besserer Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld | 01.01.2024 |
Erhöhung des Zuschlags zu Pflegekosten in stationärer Pflege | 01.01.2024 |
Erneute Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5% | 01.01.2025 |
Erweiterung der Verhinderungspflege und Neuerungen in Pflegekostenabrechnung | 01.07.2025 |
Weitere Erhöhung der Pflegeleistungen | 01.01.2028 |
Pflegegrad | Pflegegeld bis 31.12.2023 | Pflegegeld ab 01.01.2024 |
2 | 316,- | 332,- |
3 | 545,- | 573,- |
4 | 728,- | 765,- |
5 | 901,- | 947,- |
Pflegegrad | Pflegesachleistung bis 31.12.2023 | Pflegesachleistung ab 01.01.2024 |
2 | 724,- | 761,- |
3 | 1.363,- | 1.432,- |
4 | 1.693,- | 1.778,- |
5 | 2.095,- | 2.200,- |
Verweildauer im Heim | Leistungszuschlag bis 31.12.2023 | Leistungszuschlag ab 01.01.2024 |
0 –12 Monate | 5 Prozent | 15 Prozent |
13 – 24 Monate | 25 Prozent | 30 Prozent |
25 – 36 Monate | 45 Prozent | 50 Prozent |
mehr als 36 Monate | 70 Prozent | 75 Prozent |
In Akutsituationen können Beschäftigte bis zu 10 Tage unbezahlt frei nehmen, um die Pflege von Angehörigen sicherzustellen. Während dieser Zeit können sie Pflegeunterstützungsgeld erhalten, welches ihr Gehalt teilweise ersetzt. Ab dem 1. Januar 2024 kann dieses Geld jährlich beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bis zum 31.12.2023: | Ab dem 01.01.2024: | |
Frei für bis zu insgesamt 10 Arbeitstage | Frei für bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr |
Pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr mit den Pflegegraden 4 und 5 erhalten eine erweiterte Verhinderungspflege.
Die maximale Dauer wird von 6 auf 8 Wochen verlängert, und die Vorpflegezeit-Anforderung von 6 Monaten entfällt.
Die Kurzzeitpflegeleistungen können vollständig in Verhinderungspflegeleistungen umgewandelt werden.
Bis zum 31.12.2023: | Ab dem 01.01.2024: | |
6 Wochen Verhinderungspflege | 8 Wochen Verhinderungspflege + Vorpflegezeit-Anforderung (Dauer von 6 Monaten) entfällt |
Ab dem 1. Januar 2024 wird das Sozialrecht für Entschädigungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit reformiert. Die Verwaltungsbehörden werden nun für diese Leistungen zuständig sein, während die Pflegekassen beauftragt werden, sie im Auftrag zu erbringen. Sofern dies auf Sie zutrifft, kommt der entsprechende Träger direkt auf Sie zu.
Bis zum 31.12.2023: | Ab dem 01.01.2024: | |
Leistungen der (gesetzlichen) Unfallversicherung haben Vorrang. Pflegekassen zahlen (teilweise) nur dann, wenn deren Leistungen über den Unfallträger hinaus gehen. | Leistungen werden auftragsweise von den Pflegekassen erbracht. |
Ist der Aufenthalt in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung für eine Pflegeperson erforderlich, kann die Pflegekasse die Unterbringung des Pflegebedürftigen in derselben, einer ambulanten oder vollstationären Einrichtung finanzieren.
Die Verhinderungspflege wird ausgeweitet, von 6 auf 8 Wochen, ohne die vorherige Voraussetzung einer 6-monatigen Vorpflegezeit. Zusätzlich werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Pflegeeinrichtungen sind nun verpflichtet, Pflegebedürftigen nach dem Aufenthalt eine Übersicht der aus diesem Jahresbetrag in Anspruch genommenen Kosten zu übermitteln.
Bis zum 30.06.2025: | Ab dem 01.07.2025: | |
6 Wochen Verhinderungspflege | 8 Wochen Verhinderungspflege + gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege |
Jeder Versicherte der BKK Miele hat Anspruch auf eine Pflegeberatung. Inhalt dieser Beratung ist zum Beispiel die Unterstützung bei der Antragstellung, Hilfe bei der Auswahl eines Pflegedienstes oder Pflegeheimes und bei sonstigen Fragen zur Pflege. Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns. Für Sie ist die Beratung kostenlos.
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