Kieferorthopädie

Behandlung bei Kiefer- oder Zahnfehlstellung

Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit der Krankenversichertenkarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten.

Anspruch auf eine Kieferorthopädische Behandlung

Versicherte haben Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung in medizinisch begründeten Indikationsgruppen (KIG 3/KIG 4/KIG 5), bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Sie leisten zu der kieferorthopädischen Behandlung einen Anteil in Höhe von 20% der Kosten.

Befinden sich mindestens zwei Kinder, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben in kieferorthopädischer Behandlung, beträgt der Anteil für das zweite und jedes weitere Kind 10%. Wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen worden ist, zahlt die BKK Miele den von Ihnen geleisteten Anteil zurück.

Werden eventuelle Mehrkosten von der BKK Miele übernommen?

Auf Ihren Wunsch können Sie Mehrleistungen mit Ihrem Zahnarzt vereinbaren, deren Kosten allerdings nicht von der BKK Miele übernommen werden können. Im Rahmen der BKK Miele ExtraPlus Kooperation mit der Barmenia können Sie diese Leistungen über eine Zusatzversicherung privat absichern.

Weitere Informationen zur privaten (Zahn-)Zusatzversicherung finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner:

Anja Großekathöfer

Anja Großekathöfer

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