Behandlung bei Kiefer- oder Zahnfehlstellung
Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit der Krankenversichertenkarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten.
Anspruch auf eine Kieferorthopädische Behandlung
Versicherte haben Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung in medizinisch begründeten Indikationsgruppen (KIG 3/KIG 4/KIG 5), bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Sie leisten zu der kieferorthopädischen Behandlung einen Anteil in Höhe von 20% der Kosten.
Befinden sich mindestens zwei Kinder, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben in kieferorthopädischer Behandlung, beträgt der Anteil für das zweite und jedes weitere Kind 10%. Wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen worden ist, zahlt die BKK Miele den von Ihnen geleisteten Anteil zurück.
Werden eventuelle Mehrkosten von der BKK Miele übernommen?
Auf Ihren Wunsch können Sie Mehrleistungen mit Ihrem Zahnarzt vereinbaren, deren Kosten allerdings nicht von der BKK Miele übernommen werden können. Im Rahmen der BKK Miele ExtraPlus Kooperation mit der Barmenia können Sie diese Leistungen über eine Zusatzversicherung privat absichern.
Weitere Informationen zur privaten (Zahn-)Zusatzversicherung finden Sie hier.
Wir beraten Sie persönlich
Vor Ort in unseren Geschäftsstellen, telefonisch oder per Mail – wir sind gerne persönlich für Sie da. Viele unserer Services können Sie auch online nutzen – rund um die Uhr und von überall.
BKK Miele Mitglied werden
Von Bonusprogramm bis hin zum Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung – bei der BKK Miele profitieren Sie von zahlreichen Mehrleistungen! Jetzt den Online-Antrag ausfüllen und zur „Immer Besser“ Betriebskrankenkasse wechseln.