Ambulante Behandlung durch nicht zugelassene Leistungserbringer
Versicherte der BKK Miele haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ambulante medizinische Behandlung durch nicht zugelassene Leistungserbringer.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
- Die Behandlung ist notwendig, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
- Die BKK Miele schließt mit dem nicht zugelassenen Leistungserbringer eine Vereinbarung.
Zusammenschluss mit qualifizierten Leistungserbringern
Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach § 12 SGB V und orientiert am Bedarf der Versichertengemeinschaft trifft die BKK Miele Vereinbarungen über die Erbringung ambulanter medizinischer Leistungen mit nicht zugelassenen Leistungserbringern. Vereinbarungen werden mit solchen Leistungserbringern geschlossen, die über die notwendige Qualifikation verfügen.