Brustkrebsuntersuchung durch verbesserten Tastsinn
Erstattung von 65 € pro Kalenderjahr
Über die im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten Vorsorgeleistungen hinaus erstattet die BKK im Einzelfall die Kosten bis zu einem Betrag in Höhe von 65 € Euro pro Kalenderjahr für eine Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als medizinische Tastuntersucherinnen (MTU).
Voraussetzungen für die Erstattung
- Versicherte weisen anhand einer ärztlichen Bestätigung eine familiäre oder medizinische Vorbelastung bei Brustkrebs nach,
- die Untersuchung wird von einer Fachärztin/einem Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe veranlasst.
Hinweis zur Kostenerstattung
Zur Kostenerstattung ist neben der personifizierten Originalrechnung die ärztliche Bestätigung der Vorbelastung einzureichen.