Brustkrebsuntersuchung durch verbesserten Tastsinn
Erstattung von 65 € pro Kalenderjahr
Über die im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten Vorsorgeleistungen hinaus erstattet die BKK im Einzelfall die Kosten bis zu einem Betrag in Höhe von 65 € Euro pro Kalenderjahr für eine Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als medizinische Tastuntersucherinnen (MTU).
Voraussetzungen für die Erstattung
- Versicherte weisen anhand einer ärztlichen Bestätigung eine familiäre oder medizinische Vorbelastung bei Brustkrebs nach,
- die Untersuchung wird von einer Fachärztin/einem Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe veranlasst.
Downloaden Sie das Formular „Ärztliche Bestätigung für eine Taktilographie“
Hinweis zur Kostenerstattung
Zur Kostenerstattung ist neben der personifizierten Originalrechnung die ärztliche Bestätigung der Vorbelastung einzureichen.