Kostenübernahme für medizinisch begründete Fahrten
Wenn Sie bei einer Krankheit oder Verletzung zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren müssen, ist manchmal ein Transport nötig. Die BKK Miele übernimmt die Kosten für medizinisch begründete Fahrten.
Welche Fahrkosten beinhaltet die Leistung?
In medizinisch begründeten Fällen übernehmen wir die Fahrkosten
- für Rettungsfahrten zum Krankenhaus
- bei stationären Behandlungen im Krankenhaus (Begrenzt auf nächsterreichbares geeignetes Krankenhaus)
- unter gewissen Voraussetzungen bei Vor- und Nachuntersuchungen, die im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts erforderlich sind (Vor- oder Nachstationäre Behandlung)
- für Fahrten, bei denen eine medizinische Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines Krankentransportwagens erforderlich sind
- unter bestimmten Voraussetzungen bei ambulanten Operationen im Krankenhaus (zum Beispiel, wenn dadurch eine voll- oder teilstationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird)
Voraussetzungen und Kriterien für die Kostenübernahme
Sie legen uns die Verordnung Ihres Arztes mit dem Fahrtzeitpunkt sowie dem Grund für die Fahrt (Diagnose) und das gewählte Beförderungsmittel vor.
Besondere Regelung für ambulante Behandlung
Die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung dürfen wir nur in eingegrenzten Sonderfällen übernehman:
- Fahrten zur Dialyse oder zur Strahlen- und Chemotherapie
- Fahrten von Versicherten, die mindestens Leistungen ab Pflegegrad 4 erhalten – bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen (wird vom Arzt auf der Verordnung angegeben)
- Fahrten von Schwerbehinderten mit folgenden Kennzeichen im Schwerbehindertenausweis: „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos)