Bis zu 420€ kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen
Mit unseren Zusatzleistungen unterstützen wir Sie in den verschiedensten Bereichen – unter anderem bei einer osteopathischen Behandlung. Unsere Versicherten erhalten für die Behandlungen bei einem Osteopathen bis zu 420€ kalenderjährlich.
Voraussetzungen
- ärztliche Verordnung (Hinweis: Die Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung beträgt 12 Monate.)
- die osteopathische Behandlung erfolgt durch qualifizierte Personen, die dem Berufsverband der Osteopathen angehören oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen