Bis zu 420€ kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen

Mit unseren Zusatzleistungen unterstützen wir Sie in den verschiedensten Bereichen – unter anderem bei einer osteopathischen Behandlung. Unsere Versicherten erhalten für die Behandlungen bei einem Osteopathen bis zu 420€ kalenderjährlich.

Voraussetzungen

  • ärztliche Verordnung (Hinweis: Die Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung beträgt 12 Monate.)
  • die osteopathische Behandlung erfolgt durch qualifizierte Personen, die dem Berufsverband der Osteopathen angehören oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen

Erstattung

Sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, erstatten wir kalenderjährlich bis zu 6 osteopathische Behandlungen. Pro Behandlung übernehmen wir 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 70,00 €.

Bitte reichen Sie uns zur Erstattung die Rechnungen zusammen mit der ärztlichen Verordnung ein.

Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.

Wir beraten Sie persönlich

Vor Ort in unseren Geschäftsstellen, telefonisch oder per Mail – wir sind gerne persönlich für Sie da. Viele unserer Services können Sie auch online nutzen – rund um die Uhr und von überall.

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