Bis zu 420€ kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen

Mit unseren Zusatzleistungen unterstützen wir Sie in den verschiedensten Bereichen – unter anderem bei einer osteopathischen Behandlung. Unsere Versicherten erhalten für die Behandlungen bei einem Osteopathen bis zu 420€ kalenderjährlich.

Voraussetzungen

  • ärztliche Verordnung (Hinweis: Die Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung beträgt 12 Monate.)
  • die osteopathische Behandlung erfolgt durch qualifizierte Personen, die dem Berufsverband der Osteopathen angehören oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen

Erstattung

Sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, erstatten wir kalenderjährlich bis zu 6 osteopathische Behandlungen. Pro Behandlung übernehmen wir 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 70,00 €.

Bitte reichen Sie uns zur Erstattung die Rechnungen zusammen mit der ärztlichen Verordnung ein.

Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.

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