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Informationen zu Ihrer BKK Miele und relevante Gesundheits-News.

Aktuelle News

Zusatzbeitragssatz 2024 weiterhin stabil bei 1,2 %

Der Verwaltungsrat der BKK Miele hat in der Sitzung am 15. Dezember 2023 den Zusatzbeitragssatz ab 01.01.2024 weiterhin in Höhe von 1,2 % festgelegt. 

Wir unterstützen Sie außerdem mit neuen Leistungsangeboten wie die TeleClinic oder DentNet.

Informationen zu den neuen Leistungen

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Erweiterung unserer Exklusiv-Leistungen

Bei der BKK Miele versichert zu sein zahlt sich aus. Auch dieses Jahr haben wir unseren Leistungsbereich weiter für Sie ausgebaut. Profitieren Sie exklusiv von Zuschüssen für die sportmedizinische Untersuchung und Beratung, Geburtsvorbereitung für Männer, Künstliche Befruchtung und mehr.

Mehr über die Exklusiv-Leistungen erfahren

Digitale Gesundheits- anwendungen (DiGA)

DiGA sind digitale Hilfen, die Sie bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen können. Anwendungsfelder sind zum Beispiel Psyche, Diabetes und Übergewicht, orthopädische Erkrankungen und viele mehr. 

Weitere Informationen zu den Digitalen Gesundheitsanwendungen



Zusatzbeitragssatz 2024 weiterhin stabil bei 1,2 %

Der Verwaltungsrat der BKK Miele hat in der Sitzung am 15. Dezember 2023 den Zusatzbeitragssatz ab 01.01.2024 weiterhin in Höhe von 1,2 % festgelegt.

Mit einem attraktiven Zusatzbeitragssatz und neuen Leistungsangeboten wie TeleClinic, über die eine ärztliche Onlineberatung zur Abklärung akuter Beschwerden innerhalb weniger Stunden möglich ist. Bei Bedarf auch durch Fach- oder Kinderärzte.

Neu ist auch die Option zur Nutzung von DentNet und damit die Möglichkeit eine Professionelle Zahnreinigung ohne Zuzahlung sowie eine qualitätsgesicherte Versorgung von Zahnersatz oder Implantaten zu Festpreisen in Anspruch nehmen zu können.

Wechseln Sie direkt zu uns und beantragen online Ihre Mitgliedschaft!

Wir unterstützen Sie gern! BKK Miele – Ihr Partner.


Neuregelungen zum Kinderkrankengeld und den Leistungen bei stationärer Mitaufnahme

2024 und 2025: Anspruchstage Kinderkrankengeld werden erhöht

Die Corona-Sonderregeln mit dem erhöhten Anspruch auf Krankengeld laufen Ende 2023 aus.

Im Pflegestudiumstärkungsgesetz ist jedoch vorgesehen, dass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage auch für 2024 und 2025 erhöht wird.

Danach können

  • Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen (statt 10),
  • Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20).

Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25) und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).

 

Kinderkrankengeld auch bei stationärer Mitaufnahme

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Eltern ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wenn sie zusammen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden.

Dann besteht so lange Anspruch auf Kinderkrankengeld, wie die Mitaufnahme dauert. Es ist keine Höchstanspruchsdauer vorgesehen. Diese Tage werden auch nicht auf die eigentlichen Kinderkrankengeldtage angerechnet.

Allerdings besteht der Anspruch nur, wenn die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist und das Kind unter 12 Jahre alt oder wenn es eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist. Die stationäre Einrichtung würde dem Elternteil dann bescheinigen, dass die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erfolgt ist und wie lange sie dauert.

Ist das Kind erst maximal 8 Jahre alt, geht man immer davon aus, dass die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist. In dem Fall würde nur die Dauer bescheinigt.

Antrag Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Download Bescheinigung Kinderkankengeld wegen medizinischer Notwendigkeit (Kind älter als 8 Jahre)


Kinderheldin – Neuerungen ab 01.01.2024 beim Vertrag „Digitale Hebammenberatung“

Seit 1. August 2019 bieten wir Versicherten mit Kinderheldin eine digitale Hebammenberatung an. Ohne Terminabsprache können Schwangere, optimaler Weise ab dem 7. Schwangerschaftsmonat und junge Mütter, mit einer Hebamme chatten oder telefonieren. Immer dann, wenn es gerade nötig ist. Unkompliziert, direkt, flexibel: online.

Wer erinnert sich noch an schlaflose Nächte, weil das Baby schreit? Stundenlanges Hin- und Hertragen, Bauch massieren, Kuscheln, nichts hilft. Was fehlt dem Neugeborenen nur? Ist es etwas Schlimmes? Alle, die man fragen könnte, sind nicht erreichbar.

Versicherte der BKK Miele können für eine Dauer von 6 Monaten die Hebammen der Kinderheldin GmbH um Rat fragen – und das täglich von 7 Uhr bis 22 Uhr. Die Hebammen sind auch an Wochenenden und Feiertagen per Chat, Telefon und Videocall erreichbar.

Mit diesem kostenlosen Angebot möchten wir junge Familien unterstützen. Ihnen ein Stück Sicherheit geben in der aufregenden Zeit rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und während der ersten Monate mit Nachwuchs. Die Eltern erhalten schnell eine verlässliche Meinung von Fachkräften, sei es zu Windelpo, Babykolik oder Blähbauch. Denn auch Suchmaschinen bieten in dieser Situation nur bedingt Hilfe. Oft ist es nicht leicht, die vielen ungefilterten Informationen aus dem Netz einzuordnen und auf die eigene Situation zu übertragen.

Der persönliche Kontakt zu einer Geburtshelferin, einem Entbindungshelfer oder der ärztlichen Praxis kann und soll durch Kinderheldin nicht ersetzt werden. Bei Bedarf kann die bereits bestehende Versorgung jedoch mühelos dadurch ergänzt werden. Darüber hinaus fällt es manchen Menschen leichter, Fragen anonymisiert oder schriftlich zu stellen. Auch das ist möglich.

Ergänzend zur Hebammenberatung steht den teilnehmenden Versicherten ab dem 01.01.2024 das jeweils aktuelle, auf der webbasierten Plattform von Kinderheldin angebotene, gesamte Leistungsangebot für die Dauer von 6 Monaten zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier


Information zu den Beiträgen der Pflegeversicherung

Zum 01.07.2023 wurde durch die Bundesregierung der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf 3,40 % erhöht. Entsprechend wurde auch der Zuschlag für Kinderlose auf 0,60 % angepasst. Gleichzeitig sind für Versicherte mit mehr als einem Kind Beitragsabschläge zu berücksichtigen, sofern die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Prüfung dieser Elterneigenschaft erfolgt durch die beitragsabführende Stelle, sprich sind Sie beschäftigt, sind die Nachweise bei dem Arbeitgeber vorzulegen (dieser meldet sich in der Regel direkt bei Ihnen). Zahlen Sie die Beiträge selbst an die BKK Miele, ist die Elterneigenschaft gegenüber uns nachzuweisen.

Aufgrund der kurzfristigen Gesetzesänderung ist die Umsetzung dazu technisch leider erst zum Ende diesen Jahres möglich. Wir kommen dann direkt auf Sie zu und schreiben Sie aktiv an, welche Nachweise wir konkret benötigen. Es erfolgt dann automatisch eine rückwirkende Neuberechnung Ihrer Beiträge.

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