Sabrina Walkenhorst
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Sie haben Fragen zu Ihrem Krankheitsbild oder der damit verbundenen Therapie? „BetterDoc“ findet in nur drei Schritten Ihren passenden Spezialisten, der Sie u. a. vor geplanten Operationen oder im Falle von Komplikationen nach einem Eingriff berät und unterstützt. Profitieren Sie von einem persönlichen Arzt als Ihren Ansprechpartner, einer Vermittlung von Top-Spezialisten und direkter Terminvereinbarung.
Bei der BKK Miele versichert zu sein zahlt sich aus. Auch dieses Jahr haben wir unseren Leistungsbereich weiter für Sie ausgebaut. Profitieren Sie exklusiv von Zuschüssen für die sportmedizinische Untersuchung und Beratung, Geburtsvorbereitung für Männer, Künstliche Befruchtung und mehr.
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Daher bezahlen wir Ihnen die Untersuchung zur Krebsfrüherkennung, sowie umfassende Vorsorgeuntersuchungen.
Die Nutzung der eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nimmt immer weiter zu
Seit dem 01.10.2021 werden die Krankschreibungen von den Haus- und Fachärzten direkt elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Sie erhalten von Ihrem Arzt daher in der Regel nur noch einen Papierausdruck als Mitteilung für den Arbeitgeber und für Ihre Unterlagen.
Nur wenn Ihr Arzt aus technischen Gründen noch nicht an dem elektronischem Verfahren teilnimmt, erhalten Sie noch eine Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse. Diese können Sie uns ganz einfach über unsere BKK Service-App hochladen und somit entfällt der Gang zum Briefkasten. Sie finden diese im App-Store unter „BKK Miele App“.
Nach dem das Verfahren am Anfang noch recht verhalten von den Ärzten genutzt wurde, erreichen uns die Krankmeldungen inzwischen fast überwiegend auf dem elektronischem Weg.
Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse hochladen
Derzeit läuft die Pilotphase zur Testung der Übermittlung der eAU-Daten an den Arbeitgeber. Diese soll zum Ende des Jahres 2022 beendet sein.
Somit besteht voraussichtlich ab dem Jahr 2023 die Möglichkeit für Ihren Arbeitgeber Zeiten der Arbeitsunfähigkeiten direkt bei der Krankenkasse anzufragen, bzw. abzurufen. Sie erhalten von Ihrem Arzt dann nur noch einen Papierausdruck für Ihre Unterlagen. Eine persönliche/telefonische Krankmeldung beim Arbeitgeber sollte jedoch weiterhin erfolgen. Der Datenaustausch zwischen Ärzten, Arbeitgebern und Krankenkassen erfolgt durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung. Bitte beachten Sie, dass das eAU-Verfahren nicht für Ärzte im Ausland oder Privatärzte gilt. Darüber hinaus findet derzeit noch keine elektronische Meldung von Rehabilitationsaufenthalten statt.
Weitere Infos zum Thema eAU finden Sie hier:
Die Corona-Pandemie stellt Eltern mit schulpflichtigen oder Kita-Kindern vor große Herausforderungen. Ein Entschädigungsanspruch besteht, wenn Kindertageseinrichtungen oder Schulen aufgrund behördlicher Anordnung nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) vorübergehend geschlossen werden oder wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird.
Mit der 4. Änderung zum Infektionsschutz ab dem 23.04.2021 ändert sich der Anspruch auf Kinder-Krankengeld wie folgt:
Der Anspruch besteht nun pro Kind für 30 Tage (Alleinerziehende 60 Tage). Der Höchstanspruch ist auf 65 Tage und 130 Tage für Alleinerziehende begrenzt.
Sie möchten einen Antrag auf den erweiterten Kinderkrankengeldanspruch stellen? Nutzen Sie bitte folgenden Download. Sie können uns den Antrag ausgefüllt per Post oder E-Mail an info(at)bkk-miele.de zusenden.
Bitte denken Sie daran, ab dem 22.02.2021 einen Nachweis der Einrichtung (Mustervordruck) beizufügen. Vielen Dank!
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns.
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