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Informationen zu Ihrer BKK Miele und relevante Gesundheits-News.

Aktuelle News

Infektionsentwicklung aktuell - Kommen Sie gesund in den Frühling

Um Sie über das aktuelle Infektionsgeschehen bestmöglich zu informieren, haben wir die aktuellen Zahlen für Atemwegserkrankungen eingebunden. Sie können sich dazu an der Entwicklung zu Arztbesuchen orientieren und die neuesten Informationen jederzeit über den folgenden Link einsehen:

Mehr zur Infektionsentwicklung aktuell

Weitere Tipps zu Ihrem Schutz

Besser für Sie – unsere Exklusiv-Leistungen

… weil Sie uns gern vergleichen können:

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Einfach ein guter Partner – mit einer attraktiven Service-App für Ihre Anliegen, aber auch immer gern persönlich für Sie da!

Unsere Mehr Leistungen auf einen Blick bei Miele

Wir halten vieles für Sie bereit. Blättern Sie gern durch unsere aktuelle Leistungsbroschüre oder sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie zu Ihrer Gesundheit unterstützen können.

Zur Leistungsbroschüre


Neuregelungen zum Kinderkrankengeld und den Leistungen bei stationärer Mitaufnahme

2024 und 2025: Anspruchstage Kinderkrankengeld werden erhöht

Die Corona-Sonderregeln mit dem erhöhten Anspruch auf Krankengeld laufen Ende 2023 aus.

Im Pflegestudiumstärkungsgesetz ist jedoch vorgesehen, dass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage auch für 2024 und 2025 erhöht wird.

Danach können

  • Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen (statt 10),
  • Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20).

Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25) und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).

Kinderkrankengeld auch bei stationärer Mitaufnahme

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Eltern ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wenn sie zusammen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden.

Dann besteht so lange Anspruch auf Kinderkrankengeld, wie die Mitaufnahme dauert. Es ist keine Höchstanspruchsdauer vorgesehen. Diese Tage werden auch nicht auf die eigentlichen Kinderkrankengeldtage angerechnet.

Allerdings besteht der Anspruch nur, wenn die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist und das Kind unter 12 Jahre alt oder wenn es eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist. Die stationäre Einrichtung würde dem Elternteil dann bescheinigen, dass die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erfolgt ist und wie lange sie dauert.

Ist das Kind erst maximal 8 Jahre alt, geht man immer davon aus, dass die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist. In dem Fall würde nur die Dauer bescheinigt.

Antrag Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Download Bescheinigung Kinderkankengeld wegen medizinischer Notwendigkeit (Kind älter als 8 Jahre)

Immer Besser!

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