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Aktuelle News

Zusatzbeitragssatz 2025 wird angepasst

Der Verwaltungsrat der BKK Miele hat in der Sitzung am 12. Dezember 2024 den Zusatzbeitragssatz ab 01.01.2025 auf 2,8 % festgelegt. 

Unser Leitspruch gilt heute mehr denn je: BKK Miele - Persönlich für Sie da! Ihr Wohl und unser einzigartiges Leistungsangebot stehen für uns immer im Mittelpunkt.

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Besser für Sie – unsere Exklusiv-Leistungen

… weil Sie uns gern vergleichen können:

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Wir reagieren flexibel und individuell auf Ihre Bedürfnisse, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.

Einfach ein guter Partner – mit einer attraktiven Service-App für Ihre Anliegen, aber auch immer gern persönlich für Sie da!

Erfreuliche Anpassungen in den Pflegeleistungen

Mit Jahresbeginn wurden die schrittweise Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und Entlastungegesetzes (PUEG) fortgeführt.

Sämtliche Pflegeleistungen werden um
4,5 Prozent erhöht.

Mehr über unsere Pflegeleistungen erfahren



Zusatzbeitragssatz 2025 wird angepasst

Der Verwaltungsrat der BKK Miele hat in der Sitzung am 12. Dezember 2024 den Zusatzbeitragssatz ab 01.01.2025 auf 2,8 % festgelegt. 

Deutlich steigende Kosten im Gesundheitswesen sind inzwischen ein zentrales Thema in der öffentlichen Berichterstattung. Hinzu kommen weitere Reformgesetze, die in den kommenden Jahren voraussichtlich zu weiteren finanziellen Belastungen führen werden.

Unser exklusives Leistungs- und Serviceangebot steht Ihnen natürlich weiter voll zur Verfügung.

Bei uns sind Sie mehr als nur versichert!
Unser Leitspruch gilt heute mehr denn je: BKK Miele - Persönlich für Sie da! Ihr Wohl und unser einzigartiges Leistungsangebot stehen für uns immer im Mittelpunkt.

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Neuregelungen zum Kinderkrankengeld und den Leistungen bei stationärer Mitaufnahme

2024 und 2025: Anspruchstage Kinderkrankengeld werden erhöht

Die Corona-Sonderregeln mit dem erhöhten Anspruch auf Krankengeld laufen Ende 2023 aus.

Im Pflegestudiumstärkungsgesetz ist jedoch vorgesehen, dass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage auch für 2024 und 2025 erhöht wird.

Danach können

  • Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen (statt 10),
  • Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20).

Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25) und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).

 

Kinderkrankengeld auch bei stationärer Mitaufnahme

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Eltern ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wenn sie zusammen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden.

Dann besteht so lange Anspruch auf Kinderkrankengeld, wie die Mitaufnahme dauert. Es ist keine Höchstanspruchsdauer vorgesehen. Diese Tage werden auch nicht auf die eigentlichen Kinderkrankengeldtage angerechnet.

Allerdings besteht der Anspruch nur, wenn die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist und das Kind unter 12 Jahre alt oder wenn es eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist. Die stationäre Einrichtung würde dem Elternteil dann bescheinigen, dass die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erfolgt ist und wie lange sie dauert.

Ist das Kind erst maximal 8 Jahre alt, geht man immer davon aus, dass die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist. In dem Fall würde nur die Dauer bescheinigt.

Antrag Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

Download Bescheinigung Kinderkankengeld wegen medizinischer Notwendigkeit (Kind älter als 8 Jahre)

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