Das müssen Sie jetzt wissen
Neues zur eAU
Die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) kommt immer stärker zu Einsatz. Wichtig: Die Übermittlung der eAU an den Arbeitgeber ist erst im Laufe des Jahres 2023 vorgesehen. Sie müssen daher Ihren Arbeitgeber zunächst weiterhin selbst informieren. Weitere Informationen finden Sie hier:
Neues zum E-Rezept
Das E-Rezept (elektronisches Rezept) wird zukünftig schrittweise in den einzelnen Regionen ausgerollt. Zunächst beginnend mit der Region Westfalen-Lippe. Sie können das E-Rezept als Barcode auf einem Rezeptausdruck erhalten oder mit der E-Rezept-App nutzen.
Ergänzende Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der gematik GmbH: