Ab 2023 wird die eAU für Arbeitgeber verpflichtend

Das müssen Sie jetzt wissen

Neues zur eAU

Der „gelbe Schein“ hat bald endgültig ausgedient. Ab 2023 wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Arbeitgeber verpflichtend.

Bislang gibt es sie noch: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem typischen gelben oder rosa Papier. Das wird sich ab 2023 ändern. Denn ab 2023 gilt auch für Arbeitgeber das elektronische Verfahren. Bereits seit Januar 2022 können Arbeitgeber im Rahmen eines Pilotverfahrens eAU-Daten bei den Krankenkassen rückwirkend für Zeiten ab dem 1. Oktober 2021 abrufen, so dass das Verfahren elektronisch erprobt werden konnte.

Grundsätzliches

Arbeitnehmer sind grundsätzlich spätestens ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 EZFG). Der Arbeitgeber kann sogar bereits am ersten Tag ein Attest fordern. Arbeitnehmer informieren ihren Arbeitgeber daher unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und suchen - sofern erforderlich - einen Arzt auf.

Neu ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Was allerdings - zumindest übergangsweise - erhalten bleiben soll, ist eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel, sollten bei der elektronischen Übertragung Probleme auftreten. Außerdem hat der Arbeitnehmer weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen.

Krankenhäuser nehmen ebenfalls an diesem Verfahren teil. Nicht beteiligt sind derzeit Rehabilitationseinrichtungen, Privatärzte oder Ärzte im Ausland.

Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten

Die Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten und eine Verfahrensbeschreibung stellt der GKV-Spitzenverband auf seiner Seite "Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (eAU)" zur Verfügung.

Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (eAU)

Datenaustausch: Fragen und Antworten

In den Fragen und Antworten zum Datenaustausch (FAQ) des GKV-Spitzenverbands finden Arbeitgeber hilfreiche Informationen.

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Fragen und Antworten zum Datenaustausch

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