Wir übernehmen die Kosten einer verordneten Psychotherapie
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Wir übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, wenn diese von einem zugelassenen Psychotherapeuten oder Vertragsarzt durchgeführt wird. Außerdem muss es sich um die Behandlung einer psychischer Störung, die als Krankheit eingeordnet wird, handeln. Die Feststellung einer solchen Erkrankung erfolgt durch einen psychologischen Psychotherapeuten bzw. einen Arzt mit Kassenzulassung.
Zu den psychischen Störungen, die als Erkrankung gelten, zählen z. B.:
- Angststörungen
- Depressionen
- Essstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Psychosomatische Störungen
- Süchte
- Verhaltensstörungen
- Zwangsstörungen
Diese Behandlungsformen werden von uns bezahlt
Wir übernehmen die Kosten für Behandlungsformen nach den aktuell anerkannten „Richtlinienverfahren“ – diese gelten als „wissenschaftlich anerkannt“:
- Verhaltenstherapie
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“)
- Systemische Therapie
- EMDR innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen