Regelungen für Zuzahlungen
Zuzahlungen müssen von allen Patienten ab dem 18. Lebensjahr für alle medizinischen Leistungen erhoben werden. Dabei gelten klare Belastungsobergrenzen. So darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten 2% der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten.
Chroniker-Regelung
Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren will, muss sich künftig "therapiegerecht" verhalten. Als therapiegerechtes Verhalten gilt beispielsweise die Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm (DMP) oder die Durchführung der Therapieempfehlung des Arztes. Ausnahmen gelten für Versicherte, die wegen Vorliegens von Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen 2 und 3 oder einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 die Voraussetzungen für therapiegerechtes Verhalten nicht erfüllen können. Weitere Ausnahmen werden derzeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitet.
Für jüngere Versicherte sieht die neue Regelung darüber hinaus die regelmäßige Teilnahme an den gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen vom 1. Januar 2008 an vor.
Vom 35. Lebensjahr an sollten Sie alle zwei Jahre den Gesundheits-Check-up durchführen lassen. Diese Regelung gilt für Versicherte, die nach dem 1. April 1972 geboren sind.
Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden, haben regelmäßig einmal im Jahr die Krebsfrüherkennungsuntersuchung durchführen zu lassen. Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt.
Für den Nachweis aller in Anspruch genommenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen soll es demnächst ein einheitliches Bonusheft geben. Hierzu gibt es jedoch derzeit noch keine näheren Informationen.
Bei Familien werden die geleisteten Eigenbeteiligungen und die Bruttoeinnahmen des Familienverbundes zusammengerechnet. Bei der Ermittlung des Familieneinkommens werden besondere Freibeträge berücksichtigt.
Hier können Sie sich den Antrag direkt downloaden:
Unser Tipp
Bitte bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK Miele zuviel gezahlte Beträge erstatten.